Anwendungsbereich, AGB-Änderungen
1.1 FITNESS-pur GmbH, Brüsseler Str. 5, 65552 Limburg, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Keilholz [im Folgenden Studio] betreibt ein Fitnessstudio mit Gerätepark, Kursangeboten und Saunabereich.
1.2 Der Begriff „Mitglied“ beschreibt jene Privatperson, die einen gesonderten Mitgliedsvertrag mit der FITNESS-pur GmbH abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge zwischen dem Studio und dem Mitglied über die befristete Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen. Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Das Studio ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn das Mitglied der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn das Studio dem Mitglied die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen danach in Textform widersprochen hat. Das Studio verpflichtet sich, das Mitglied mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch Hinweis auf die Genehmigungswirkung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hinzuweisen. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
2. Nutzung des Studios
2.1 Das Mitglied ist berechtigt das Studio innerhalb der Öffnungszeiten zu den im Mitgliedsvertrag vereinbarten Konditionen zu nutzen. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Bei Nutzung der Fitness-Anlage unterliegt das Mitglied der im Studio geltenden Hausordnung. Diese kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten im Saunabereich beinhalten. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
2.3 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 14 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
2.4 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
2.5 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Ferner ist es nicht gestattet, im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
2.6 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung und Terminierung gestattet. Ein entsprechender Gutschein für ein Probetraining liegt an der Rezeption bereit. Die Aufsichtspflicht über mitgebrachte Kinder haben zu jeder Zeit die Erziehungsberechtigten bzw. die Aufsichtsperson. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt im Studio oder Wellnessbereich aufhalten und zu keiner Zeit mit den Trainingsgeräten in Berührung kommen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.7 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie die ausgehändigte Mitgliedskarte bzw. Mitgliedsarmband sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei Verlust der Mitgliedskarte/ des Mitgliedsarmbands oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen € 10,00.
Ohne Mitführung der Mitgliedskarte darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich dem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.8 Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
2.9 Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Personal Training, Slim Belly, Kaffee, Massage) werden zusammen mit dem Mitgliedbeitrag abgebucht. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
3. Vertragsabschluss, Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise
3.1 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Der Vertragsabschluss erfolgt außerhalb des Studios wie auch in der Regel vor Ort digital über die Internetseite des Studios. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Studios in Textform zustande. Die Erstlaufzeit von einem Monat bzw. 24 Monaten beginnt zu dem vom Kunden gewähltem Startdatum.
Auch bei einem Vertragsschluss in den Räumlichkeiten des Studios füllt das Mitglied den Mitgliedsantrag über die Internetseite des Studios aus. Der Antrag wird sodann digital an das Studio übermittelt. Das Mitglied erhält daraufhin eine Bestätigung per E-Mail samt den Informationen zum Datenschutz, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung.
3.2 Erfolgt der Abschluss des Mitgliedsvertrags nicht im persönlichen Kontakt, sondern insbesondere online, per Telefon etc. hat das Mitglied das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung ist dem Vertrag als Dokument beigefügt. Wird die Anmeldung nicht vollständig durchgeführt (z.B. weil ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt wird oder die AGB oder die Datenschutzerklärung nicht akzeptiert werden), kommt kein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Studio zustande.
3.3 Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die einmalige Pauschale für das Startpaket entstehen mit Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.
3.4 Gebuchte Zusatzleistungen (z.B. Personal Training, Slim Belly, Kaffee) werden bei Fälligkeit ebenfalls abgebucht. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
3.5 Das SEPA-Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Das Mitglied hat dem Studio hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt es zu Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
3.6 Das Studio ist berechtigt die Mitgliedsbeiträge bis zu 5% jährlich zu erhöhen, wenn veränderte Marktbedingungen, die das Studio nicht unmittelbar beeinflussen und verändern kann (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer, erhöhte Strompreise, Gesetzesvorgaben) eintreten oder das Mitglied objektiv einen wesentlichen Mehrwert (z.B. Anschaffung neuer Geräte, Erweiterung des Saunabereichs) erhält.
4. Höhere Gewalt
Kann das Studio, aus Gründen welche das Studio nicht zu vertreten hat, nicht öffnen bzw. die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, werden umgehend alternative Angebote (z.B. Online-Kurse für Ausdauer- und Krafttraining, Gutscheine etc.) zur Verfügung gestellt. Es besteht sodann kein Anspruch auf Beitragserstattung für bis zu drei Monate.
5. Gesundheitshinweise
Das Studio weist darauf hin, dass Hinweise durch die Trainer oder sonstiges Personal zu Gesundheit, Psychologie, Fitness und Wohlbefinden keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt ersetzen. Eine Behandlung von Bewegungseinschränkungen und Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt. Dies gilt auch für alle Kursangebote sowie Personal Trainings.
Insbesondere im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat der Kunde sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
6. Vertragsdauer, Kündigung
6.1 Die Mitgliedschaft kann beim Tarif „Treue wird belohnt“ mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Für den Tarif „Flexi“ besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende der Erstlaufzeit.
6.2 Nach Ablauf der jeweiligen Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann vom Kunden und vom Studio mit einer Frist von einem Monat ab Kündigungseingang jederzeit gekündigt werden.
6.3 Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Textform (z.B. E-Mail oder Brief). Für die Fristberechnung ist der Eingang der Kündigung im Studio bzw. beim Kunden maßgeblich. Sofern der Vertrag online abgeschlossen wurde, kann dieser auch online gekündigt werden.
6.4 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB oder die Hausordnung wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio von der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).
Ebenso liegt ein wichtiger Grund vor, wenn das Studio dauerhaft geschlossen oder verlegt wird und danach das Studio mindestens 10 km weiter vom Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
7.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
7.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
7.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
7.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgerufen wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat.
8. Datenschutz
8.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die auf der Website des Studios eingesehen und heruntergeladen werden können.
8.2 Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Mitgliedsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, f DSGVO zum Zweck der Vertragsabwicklung, Mitgliederbetreuung, Wahrnehmung des Hausrechts, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie für eigene Werbeaktionen selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.
8.3 Das Studio verpflichtet sich, keine personenbezogenen und/oder vertraulichen Daten und Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet sich das Studio die vertraulichen Informationen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Es sei denn das Mitglied hat seine Einwilligung erteilt.
Vertrauliche Informationen, die das Studio schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt und gesichert, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann. Es sei denn das Mitglied hat seine Einwilligung erteilt
8.4 Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
9.2 Nebenabreden zur Mitgliedschaftsvereinbarung oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.
9.3 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio (mail@fitness-pur.com) oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
Stand: 22.03.2022
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